Richtlinien für Patches und Updates

Richtlinien für Patches und Updates (Art. 9 Abs. 4 lit. f DORA)

Die Richtlinie für Patches und Updates ist eine verpflichtende Maßnahme gemäß Art. 9 Abs. 4 lit. f DORA. Sie legt verbindlich fest, wie Finanzunternehmen ihre Systeme und Anwendungen durch regelmäßige Aktualisierungen sicher, stabil und widerstandsfähig gegen Cyberbedrohungen halten.


Ziel der Patch- und Update-Richtlinie

Die Richtlinie dient dem Schutz der digitalen Betriebsfähigkeit – insbesondere gegen:

  • Sicherheitslücken in Betriebssystemen, Middleware und Anwendungen
  • veraltete Softwarestände (End-of-Life)
  • Zero-Day-Exploits und bekannte Schwachstellen (CVEs)
  • Fehler in produktiven IKT-Systemen

Sie ist zentral für die Informationssicherheit, die digitale operationale Resilienz und für die Einhaltung von IKT-Kontinuitätspflichten nach DORA.


Rechtlicher Rahmen: Art. 9 Abs. 4 lit. f DORA

„Als Teil des IKT-Risikomanagementrahmens […] besitzen Finanzunternehmen angemessene und umfassende dokumentierte Richtlinien für Patches und Updates.“

Diese Richtlinie muss im Gesamtzusammenhang mit dem IKT-Risikomanagementrahmen gemäß Art. 6 DORA stehen. Sie ist kein reines IT-Dokument, sondern Bestandteil der strategischen Sicherheitsarchitektur des Unternehmens.


Inhalte einer DORA-konformen Richtlinie für Patches und Updates

BereichInhalt
GeltungsbereichAlle IKT-Assets (Server, Endpoints, Netzwerke, Anwendungen, Cloud-Komponenten)
Patch-KategorienBetriebssysteme, Drittanbietersoftware, Sicherheitslösungen, Netzwerkgeräte
Update-QuellenTrusted Vendor Channels, Softwarelieferanten, interne Entwicklung
Klassifizierung von UpdatesKritisch / Hoch / Mittel / Niedrig (z. B. nach CVSS)
ReaktionszeitenMaximalzeiten bis zur Installation nach Schweregrad
Test und FreigabeVorabprüfung in separater Testumgebung, Rollout-Freigabe
Dokumentation & NachverfolgbarkeitPatch-Level, Änderungsvermerke, Versionsstände, Logs
Ausnahmen & manuelle FreigabeprozesseBei Abhängigkeiten, Legacy-Systemen oder Geschäftskritikalität
Überwachung & ReportingAutomatisierte Patch-Management-Systeme, Dashboards, interne Audits

Verknüpfung mit weiteren DORA-Anforderungen

Die Patch-Management-Richtlinie ist eng verbunden mit:

  • dem IKT-Asset-Register (Art. 4 RTS RMF)
  • dem Schwachstellenmanagement (Art. 11 RTS RMF)
  • der Richtlinie für das Management von IKT-Vorgängen (Art. 8 RTS RMF)
  • dem Vorfallmanagement (Art. 15 ff. DORA)

Warum ist Patch-Management prüfungsrelevant?

Auditoren und Aufsichtsbehörden prüfen insbesondere:

  • Ist ein regelmäßiger, dokumentierter Patch-Zyklus definiert?
  • Gibt es ein zentrales Patch-Management-Tool mit Reporting-Funktion?
  • Werden kritische Schwachstellen fristgerecht geschlossen?
  • Gibt es ein Rollout-Konzept mit Fallback-Szenarien?

Umsetzungspflicht bis 17. Januar 2025

Alle von DORA erfassten Institute müssen diese Richtlinie bis spätestens 17. Januar 2025 erstellt, implementiert und mit dem IKT-Risikomanagementrahmen verzahnt haben. Sie muss regelmäßig aktualisiert und intern überprüft werden.