Deutschland

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Wir bieten Ihnen umfassende Informationen zur nationalen Umsetzung des „Digital Operational Resilience Act (DORA)“ – der Verordnung (EU) 2022/2554 bzw. der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor – in Deutschland.

Wir verweisen dabei auf die folgenden Institutionen und Behörden, die entscheidend an der Umsetzung und Auslegung von DORA in Deutschland beteiligt sind:

  1. Deutscher Bundestag: Hier finden Sie Informationen über die gesetzgeberische Arbeit und Verordnungen im Kontext von DORA.
  2. Bundesrat: Lesen Sie mehr über die Rolle des Bundesrates bei der Umsetzung von EU-Verordnungen wie DORA in Deutschland.
  3. Bundesministerium der Finanzen (BMF): Informieren Sie sich über die Verlautbarungen des BMF zur Umsetzung und Interpretation von DORA.
  4. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Hier finden Sie Details zu den Maßnahmen und Vorschriften der BaFin im Zusammenhang mit DORA.
  5. Deutsche Bundesbank: Erfahren Sie mehr über die Rolle der Deutschen Bundesbank bei der Umsetzung von DORA in Deutschland.
  6. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Informieren Sie sich über die Empfehlungen und Bestimmungen des BSI zur digitalen operationalen Resilienz im Kontext von DORA.

Diese Webseite bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die nationale Umsetzung von DORA in Deutschland und unterstützt Sie dabei, die Anforderungen dieser wichtigen Verordnung besser zu verstehen und einzuhalten.