Richtlinien für das IKT-Projektmanagement

Richtlinien für das IKT-Projektmanagement (inkl. IKT-Projektrisikobewertung) (Art. 15 RTS RMF)

Die Richtlinie für das IKT-Projektmanagement ist ein zentrales Steuerungsinstrument im Rahmen des IKT-Risikomanagements gemäß DORA. Sie sorgt dafür, dass alle IT-bezogenen Projekte – ob Beschaffung, Wartung oder Entwicklung – kontrolliert, sicherheitsbewusst und risikoorientiert durchgeführt werden.

Sie basiert auf Art. 15 der technischen Regulierungsstandards (RTS RMF) zur Verordnung (EU) 2022/2554.


Ziel der IKT-Projektmanagementrichtlinie

Die Richtlinie regelt den strukturierten Ablauf von IKT-Projekten mit dem Ziel:

  • die Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität der Daten und Systeme zu schützen,
  • Risiken zu erkennen und zu beherrschen,
  • kritische Abhängigkeiten und Funktionseinflüsse frühzeitig zu identifizieren,
  • und das Leitungsorgan systematisch einzubinden.

Sie gilt für alle Projekte, die das IT-System, die Infrastruktur oder Sicherheitsarchitektur eines Finanzunternehmens beeinflussen.


Pflichtinhalte gemäß Art. 15 RTS RMF

1. Projektziele

  • Dokumentation der beabsichtigten Ergebnisse, Funktionen und Systeme
  • Definition, welche Geschäfts- oder Unterstützungsprozesse betroffen sind

2. Projektgovernance

  • Klare Rollen und Verantwortlichkeiten:
    • Projektleitung
    • Projektauftraggeber
    • Informationssicherheitsbeauftragter
    • Fachbereiche
  • Regelung von Berichtspflichten und Entscheidungswegen

3. Zeitplanung und Meilensteine

  • Projektstrukturplan mit Etappenzielen, Abhängigkeiten und Fristen
  • Definition der Freigabepunkte und Übergabeschritte

4. IKT-Projektrisikobewertung

  • Risikoeinschätzung vor Projektstart (z. B. Ausfall, Datenverlust, Nichtkonformität)
  • Bewertung nach Art der betroffenen Systeme (kritisch / wichtig)
  • Dokumentation der Risiken und Maßnahmen im Projekt-Risikoregister

5. Informationspflicht gegenüber der Geschäftsleitung

  • Das Leitungsorgan wird regelmäßig unterrichtet:
    • Einzeln oder gruppiert, je nach Bedeutung der Projekte
    • Regelmäßig und anlassbezogen bei Änderungen, Verzögerungen oder Risikoverschärfungen

6. Änderungsmanagement

  • Genaue Regelung zur Genehmigung, Dokumentation und Bewertung von Change Requests
  • Definition von Eskalationsstufen für sicherheitsrelevante Änderungen

7. Tests & Produktionsfreigabe

  • Durchführung umfassender funktionaler, sicherheitstechnischer und integrativer Tests
  • Dokumentiertes Verfahren zur Abnahme und Freigabe für die Produktion
  • Vorgabe für Backout-/Rollback-Pläne bei Migrationsprojekten

Einbindung der betroffenen Geschäftsbereiche

Die Richtlinie stellt sicher, dass Fachbereiche aktiv eingebunden werden, die von den Projektergebnissen betroffen sind. Das betrifft insbesondere:

  • Kundenprozesse
  • Datenflüsse
  • Sicherheitsfunktionen
  • Outsourcing-Schnittstellen

Bedeutung für Prüfung & Aufsicht

Prüfer achten auf:

  • Formalisierte Projektrichtlinien
  • Dokumentierte Risikoanalysen und Projektfreigaben
  • Nachweise zur Governance und zur Beteiligung der Leitungsebene
  • IT-Sicherheitsanforderungen in Projektunterlagen

Insbesondere Projekte mit Cloud-, Infrastruktur-, oder Drittanbieterbezug werden kritisch bewertet.


Umsetzungspflicht bis 17. Januar 2025

Alle DORA-pflichtigen Finanzunternehmen müssen die Richtlinie bis spätestens 17. Januar 2025 erstellt, eingeführt und aktiv in alle IKT-Projekte integriert haben. Die IKT-Projektrisikobewertung ist bei kritischen Projekten verpflichtend und regelmäßig zu aktualisieren.