Richtlinien für das IKT-Änderungsmanagement

Richtlinien für das IKT-Änderungsmanagement (Art. 9 Abs. 4 lit. e DORA)

Die Richtlinie für das IKT-Änderungsmanagement bildet das Rückgrat für eine sichere und kontrollierte Weiterentwicklung der IKT-Systemlandschaft in Finanzunternehmen. Sie definiert verbindliche Regeln und Prozesse zur Handhabung von Änderungen an Software, Hardware, Systemen, Sicherheitsparametern oder Infrastruktur – unter konsequenter Berücksichtigung von Risiko, Nachvollziehbarkeit und Genehmigungspflicht.


Ziel der Richtlinie

Ziel der Richtlinie ist es, ungeplante Auswirkungen, Sicherheitslücken oder Betriebsunterbrechungen zu vermeiden. Änderungen dürfen nur umgesetzt werden, wenn sie:

  • nachvollziehbar dokumentiert,
  • risikoorientiert bewertet,
  • angemessen getestet,
  • ordnungsgemäß freigegeben
  • und kontrolliert eingeführt werden.

Gesetzliche Anforderung gemäß Art. 9 Abs. 4 lit. e DORA

Nach der Verordnung (EU) 2022/2554 müssen alle Finanzunternehmen:

„… Richtlinien, Verfahren und Kontrollen für das IKT-Änderungsmanagement implementieren und dokumentieren, einschließlich Änderungen an Software, Hardware, Firmware-Komponenten, den Systemen oder von Sicherheitsparametern, die auf einem Risikobewertungsansatz basieren […].“

Diese Vorgaben sind integraler Bestandteil des IKT-Risikomanagementrahmens gemäß Art. 6 Abs. 1 DORA.


Kerninhalte der Änderungsmanagement-Richtlinie

BereichInhalt
GeltungsbereichÄnderungen an Software, Hardware, Systemkomponenten, Cloud-Services, Sicherheitseinstellungen
Change-KategorisierungStandard Changes, Notfalländerungen, größere geplante Änderungen
RisikobewertungTechnische und betriebliche Auswirkungen, Rückrollrisiken, Sicherheitsbewertung
GenehmigungsprozessRollenbasiertes Freigabeverfahren (Change Manager, IKT-Asset Owner, Sicherheitsverantwortliche)
Tests & ValidierungAbnahmetests, Regressionsprüfung, IT-Security-Test, ggf. TLPT-relevant
DokumentationÄnderungsbeschreibung, Risikoanalyse, Testergebnisse, Genehmigungen, Protokolle
Nachverfolgung & ReviewImplementierungsüberwachung, Nachkontrolle, Lessons Learned
Verknüpfung mit Release-/DeploymentsIntegration in die Releaseplanung und in DevSecOps-Pipelines (CI/CD)

Vermeidung typischer Risiken

Fehlendes oder unzureichendes Änderungsmanagement ist eine Hauptursache für:

  • Ausfälle kritischer Systeme
  • Datenschutzverletzungen
  • Audit-Feststellungen wegen fehlender Genehmigung
  • Unkontrollierte DevOps-Umgehungslösungen

Eine DORA-konforme Richtlinie verhindert diese Risiken durch klare Strukturierung, Risikoorientierung und Rollenzuordnung.


Verbindung zu anderen DORA-Vorgaben

Diese Richtlinie ergänzt insbesondere:

  • IKT-Projektmanagement (Art. 15 RTS RMF)
  • Netzwerksicherheit (Art. 13 RTS RMF)
  • Management der IKT-Vorgänge (Art. 8 RTS RMF)
  • Patch- und Updatemanagement (Art. 9 Abs. 4 lit. f DORA)