Richtlinien für die Datensicherung (Backup)

Richtlinien für die Datensicherung (Backup) (Art. 12 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DORA)

Ein zuverlässiges Backup ist keine technische Kür, sondern eine regulatorische Pflicht nach DORA. Finanzunternehmen – von Banken über Versicherer bis hin zu Zahlungsinstituten – sind gemäß Art. 12 DORA verpflichtet, umfassende Richtlinien zur Datensicherung und Wiederherstellung zu definieren, zu dokumentieren und regelmäßig zu testen.

Ziel ist es, im Falle schwerwiegender IKT-Störungen, Cyberangriffe oder Systemausfälle eine schnelle Wiederherstellung geschäftskritischer Daten und Systeme zu ermöglichen – mit minimalem Datenverlust und geringstmöglicher Unterbrechung des Geschäftsbetriebs.


Gesetzliche Anforderungen im Überblick

Gemäß Art. 12 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DORA müssen Finanzunternehmen:

  • Backup-Richtlinien und -Verfahren erstellen, die den Umfang und die Frequenz der Sicherungen anhand von Kritikalität und Vertraulichkeit definieren
  • Wiedergewinnungs- und Wiederherstellungsverfahren dokumentieren, testen und betriebsbereit halten
  • Datensicherungssysteme implementieren, die sicher aktiviert werden können, ohne Integrität, Authentizität oder Verfügbarkeit zu gefährden

Wesentliche Umsetzungspflichten für Finanzunternehmen

1. Backup-Richtlinie

  • Festlegung des Sicherungsumfangs (z. B. kritische Datenbanken, Transaktionsdaten, Konfigurationsdateien)
  • Differenzierung nach Vertraulichkeit und Bedeutung für den Geschäftsbetrieb
  • Mindestfrequenz der Sicherung je nach Kritikalität (z. B. täglich, stündlich, transaktionsbasiert)
  • Dokumentierte Zuweisung von Verantwortlichkeiten für Durchführung, Kontrolle und Überwachung der Backups

2. Wiederherstellungsverfahren

  • Definition der technischen Wiederherstellungsverfahren (Restore-Prozesse, RTO/RPO-Werte)
  • Beschreibung der Wiederanlaufmethoden für komplette Systeme, Teilsysteme und einzelne Datenbereiche
  • Vorgaben zur Reihenfolge der Wiederherstellung nach risikobasierten Prioritäten

3. Datensicherungssysteme

  • Sichere Architektur für Backup-Infrastruktur (on-premises, Cloud, Hybrid)
  • Zugriffsschutz, Verschlüsselung und Integritätsprüfung
  • Kein Risiko für die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Vertraulichkeit durch Aktivierung der Backup-Systeme

4. Regelmäßige Tests

  • Mindestens jährliche Tests der Backup- und Restore-Prozesse
  • Simulation realer Ausfallszenarien (z. B. Ransomware-Angriff, Systemfehler, Datenkorruption)
  • Nachweis der erfolgreichen Wiederherstellung kritischer Daten in der vorgesehenen Zeit
  • Dokumentation der Testergebnisse zur Vorlage bei Audit oder Aufsicht

Prüfungsrelevanz: Was Auditoren erwarten

Bei Audits oder DORA-Prüfungen durch Aufsichtsbehörden liegt ein besonderer Fokus auf folgenden Punkten:

  • Existenz und Aktualität einer formalen Datensicherungsrichtlinie
  • Definition von Backup-Zyklen nach Risikoklassifizierung
  • Nachweise erfolgreicher Wiederherstellungstests (inkl. Protokolle und Szenarien)
  • Belege zur organisatorischen und technischen Umsetzung (z. B. Backup-Logs, Tool-Nachweise, Restore-Protokolle)
  • Kein Single-Point-of-Failure – Einsatz verteilter oder redundanter Systeme