Verfahren für das Schwachstellen-Management

Verfahren für das Schwachstellen-Management (Art. 10 Abs. 1 und 2 RTS RMF i.V.m. Art. 9 Abs. 2 DORA)

Schwachstellenmanagement ist ein zentraler Bestandteil digitaler Resilienz. Finanzunternehmen müssen laut DORA strukturierte Verfahren implementieren, um Schwachstellen in IKT-Systemen und -Assets frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Dabei geht es nicht nur um technische Sicherheit, sondern auch um Governance, Dokumentation und Lieferketten-Transparenz.


Inhaltliche Anforderungen laut Art. 10 RTS RMF

1. Sensibilisierung und Informationsbasis

  • Nutzung relevanter, vertrauenswürdiger Informationsquellen (z. B. CVE-Datenbanken, CERTs)
  • Aufbau eines kontinuierlichen Sicherheitsbewusstseins im Unternehmen

2. Automatisierte Schwachstellenscans

  • Wöchentliche automatisierte Scans bei kritischen IKT-Assets
  • Risikoorientierte Scan-Frequenz auf Basis der Klassifizierung gemäß Art. 8 DORA
  • Dokumentation der Scan-Ergebnisse und identifizierten Risiken

3. Einbeziehung von IKT-Drittdienstleistern

  • Pflicht zur Untersuchung und Behebung gemeldeter Schwachstellen
  • Transparente Berichterstattung über kritische Schwachstellen und deren Trends
  • Prüfung, ob Patches und Gegenmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden

4. Kontrolle von Drittanbieter-Bibliotheken

  • Nachverfolgung und Bewertung von eingesetzten Drittanbieter- und Open-Source-Bibliotheken
  • Gilt besonders für eigen- oder fremdentwickelte Systeme zur Unterstützung kritischer Funktionen
  • Regelmäßige Aktualitätsprüfung dieser Komponenten

5. Verantwortungsvolle Offenlegung

  • Verfahren für die externe Kommunikation relevanter Schwachstellen an Kunden, Geschäftspartner und ggf. die Öffentlichkeit
  • Erfüllung regulatorischer Transparenz- und Benachrichtigungspflichten

6. Patch- und Abhilfemanagement

  • Priorisierung von Sicherheitsupdates auf Basis Kritikalität und Risikoprofil
  • Dokumentation und Überwachung der Umsetzung
  • Fristenkontrolle und Statusverfolgung zur Einhaltung von Compliance-Anforderungen

7. Monitoring und Dokumentation

  • Vollständige Aufzeichnung aller identifizierten Schwachstellen
  • Statusverfolgung von Maßnahmen zur Behebung
  • Regelmäßige Review-Prozesse zur Effektivitätsprüfung

Verbindung zu Art. 9 Abs. 2 DORA

Das Schwachstellenmanagement ist ein integraler Teil der IKT-Sicherheitsrichtlinien gemäß Art. 9 Abs. 2 DORA. Es stellt sicher, dass:

  • Verfügbarkeits-, Integritäts- und Vertraulichkeitsziele eingehalten werden
  • Resilienz und Kontinuität der IKT-Systeme durch frühzeitige Reaktion auf Schwächen erhöht werden
  • Sicherheitslücken nicht unkontrolliert zur Eskalation oder zum Systemausfall führen

Prüfungserwartung

Aufsichtsbehörden prüfen insbesondere:

  • Bestehen eines dokumentierten Schwachstellen-Management-Verfahrens
  • Nachweise automatisierter Schwachstellenscans mit definierten Intervallen
  • Patch-Management-Protokolle und Abhilfepläne
  • Einbindung und Kontrolle von Drittdienstleistern und deren Reaktion auf Schwächen
  • Nachvollziehbare Übersicht aller offenen, behobenen oder akzeptierten Schwächen