Verfahren zum Schutz von Informationen bei der Übermittlung

Verfahren zum Schutz von Informationen bei der Übermittlung (Art. 14 RTS RMF)

Gemäß Art. 14 der delegierten Verordnung (RTS RMF) müssen Finanzunternehmen formalisierte Verfahren, Protokolle und Tools einführen, um die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit aller übermittelten Informationen sicherzustellen. Diese Pflicht gilt für interne und externe Datenübertragungen – etwa zu IKT-Drittdienstleistern, Kunden oder Behörden.


Kernanforderungen aus Art. 14 RTS RMF

AnforderungUmsetzungspflicht
a) Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit bei der Datenübertragung sicherstellenz. B. durch Transportverschlüsselung (TLS 1.3), VPN-Tunnel, Authentifizierung, Hash-Verfahren
b) Datenlecks verhindern und erkennenz. B. durch DLP-Tools (Data Loss Prevention), Mail-Gateway-Inspektion, sichere Dateifreigaben
c) Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Mitarbeitenden & Dritten dokumentieren und regelmäßig prüfenz. B. NDAs, Schulungsnachweise, Audittrail, Review-Zyklen

Die Auswahl der Verfahren und Tools muss auf einer zugelassenen Datenklassifizierung und der individuellen IKT-Risikobewertung basieren. Das bedeutet: Je sensibler die Daten und je höher das Risiko, desto intensiver müssen die Schutzmaßnahmen sein.


Technische & organisatorische Maßnahmen (Beispiele)

KategorieTools / VerfahrenBeispiele
TransportverschlüsselungTLS / VPN / IPsec / SFTPOpenVPN, Cisco AnyConnect, HTTPS-Only Policies
Datenleck-PräventionDLP-SystemeMicrosoft Purview DLP, Forcepoint, Symantec DLP
Identitäts- & ZugriffskontrolleMTA-Richtlinien, DMARC, S/MIMEZentrale Mail-Richtlinien, Zwei-Faktor-Authentisierung
Externe DatenweitergabeDateiportale, NDA-AuditsFTAPI, Tresorit Send, revisionssichere Zustellung
Rechts- & VertragsmanagementNDAs, GeheimhaltungsrichtlinienReview- und Re-Zertifizierungsprozesse im HR & Einkauf