Verfahren für Zugangs- und Zugriffsrechte

Verfahren für Zugangs- und Zugriffsrechte (Art. 9 Abs. 4 lit. c DORA)

Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe c der DORA schreibt vor, dass Finanzunternehmen den Zugang zu Informations- und IKT-Assets strikt auf den notwendigen Umfang beschränken müssen. Dies betrifft sowohl physischen als auch logischen Zugang.

Konkret heißt das: Nur autorisierte Personen dürfen Zugang zu Systemen oder Daten erhalten – und nur soweit dies für ihre Aufgaben notwendig ist („Need-to-Know“- und „Least Privilege“-Prinzip).


Anforderungen an Zugriffsverfahren gemäß DORA

Pflicht nach DORABedeutung für die Praxis
ZugriffsbeschränkungKein Zugriff ohne klaren Bedarf und vorherige Genehmigung
Richtlinien und VerfahrenSchriftlich dokumentierte Regeln für Zugriff, Rechtevergabe, Löschung
Technische und organisatorische KontrollenRollenkonzepte, Rechteverwaltung, Zugriffsdokumentation
Gründliche Verwaltung der RechteLifecycle-Management für alle Zugriffsrechte inkl. regelmäßiger Reviews

Umsetzungsempfehlungen für DORA-konforme Zugriffskontrollen

BereichMaßnahme
Rollenbasiertes BerechtigungskonzeptDefinition, Zuweisung und Prüfung von Rollen mit abgestuften Rechten
GenehmigungsverfahrenKein Zugriff ohne dokumentierte Autorisierung durch eine berechtigte Instanz
Systemtechnische UmsetzungZentralisierte Benutzer- und Rechteverwaltung mit Logging (z. B. IAM, AD, RBAC)
Regelmäßige RezertifizierungJährliche oder halbjährliche Prüfung aller Zugriffsrechte durch Fachbereiche
Entzug bei Austritt/WechselAutomatisierter Rechteentzug bei Personalveränderung oder Funktionswechsel