(Allgemeine) Geschäftsfortführungsleitlinie (inkl. BIA)

(Allgemeine) Geschäftsfortführungsleitlinie (inkl. BIA) (Art. 11 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 5 Abs. 2 lit. e DORA)

Die Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) verpflichtet Finanzunternehmen zur Einführung eines systematischen Programms zur Prüfung der digitalen operationalen Resilienz. Dieses Testprogramm ist das zentrale Instrument zur Bewertung, ob alle eingesetzten IKT-Systeme, Tools und Prozesse tatsächlich widerstandsfähig gegenüber Störungen und Angriffen sind.

ArtikelInhalt
Art. 25 Abs. 1 DORAKonkrete Testarten für digitale Resilienz
Art. 24 Abs. 2 DORAStruktur und Inhalte des Testprogramms

Ziele des Programms

  • Frühzeitige Erkennung von Schwachstellen in IKT-Systemen
  • Beurteilung der Resilienzfähigkeit unter realistischen Stressszenarien
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit von Daten
  • Erfüllung der DORA-Vorgaben für Penetrationstests und TLPT (Art. 26 DORA)

Inhalte und Testarten laut DORA

TesttypBeschreibung
Schwachstellenanalysen & -scansAutomatisierte Suche nach Schwachstellen in IKT-Systemen
NetzwerksicherheitsbewertungenÜberprüfung der Segmentierung, Firewalls und Zugänge
Open-Source-AnalysenPrüfung auf Schwachstellen in quelloffener Software
Gapanalysen & KompatibilitätstestsErmittlung technischer und organisatorischer Lücken
QuellcodeprüfungenManuelle oder automatisierte Analyse sicherheitsrelevanter Softwarebestandteile
Szenariotests & End-to-End-TestsDurchspielen von realitätsnahen Störfällen oder Angriffsszenarien
PenetrationstestsSimulation von gezielten Angriffen auf Systeme, Prozesse oder Personen
Physische SicherheitsüberprüfungenBewertung der baulichen, personellen und technischen Schutzmaßnahmen
Fragebögen & Self-AssessmentsStandardisierte Erhebungen zur digitalen Resilienz über Fachbereiche hinweg

Anforderungen an die Umsetzung

  • Jährliche Durchführung aller relevanten Tests (je nach Kritikalität der Systeme)
  • Dokumentation der Testplanung, Durchführung und Ergebnisse
  • Analyse und Priorisierung der gefundenen Schwächen (Art. 24 Abs. 5 DORA)
  • Nachweisbare Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen inkl. interner Validierung
  • Abstimmung mit dem IKT-Risikomanagement (Art. 6 DORA)

Verbindung zu weiteren DORA-Vorschriften

BezugBedeutung
Art. 26 DORATLPT: Advanced Threat-Led Penetration Testing
Art. 11 DORAReaktion und Wiederherstellung auf Basis von Testergebnissen
Art. 6 DORATestprogramm als Bestandteil des IKT-Risikomanagements