Aufzeichnungen über die Tätigkeiten vor und während Störungen bei Aktivierung der IKT-GFP oder der IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne

Aufzeichnungen über die Tätigkeiten vor und während Störungen bei Aktivierung der IKT-GFP oder der IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne (Art. 11 Abs. 8 DORA)

Nach Artikel 11 Absatz 8 der DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 müssen Finanzunternehmen vollständig nachvollziehbare Aufzeichnungen über alle Aktivitäten vor und während der Aktivierung von:

  • IKT-Geschäftsfortführungsplänen (IKT-GFP)
  • IKT-Reaktions- und Wiederherstellungsplänen

führen. Diese Aufzeichnungen müssen jederzeit einsehbar und revisionssicher abgelegt sein.


Was muss dokumentiert werden?

AufzeichnungsinhaltBeispielhafte Inhalte
AuslöserZeitpunkt, Ursache und betroffene Systeme/Assets
MaßnahmenEingeleitete Notfallprozeduren, Eskalationsschritte
KommunikationInterne/externe Informationsflüsse, Benachrichtigungen
VerantwortlichkeitenWer hat wann was entschieden oder durchgeführt?
ZeitleisteChronologischer Ablauf der Maßnahmen (Ereignisprotokoll)

Warum ist das wichtig?

Diese Aufzeichnungspflicht dient:

  • der gerichtsfesten Nachvollziehbarkeit aller getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen,
  • der internen Analyse von Resilienz-Schwächen,
  • der Vorbereitung auf Audits und
  • dem Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.

Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen können als Verstoß gegen DORA gewertet werden und zur aufsichtsrechtlichen Sanktionierung führen.


Umsetzung in der Praxis

Best PracticeBeschreibung
Standardisiertes NotfallprotokollVordefinierte Templates für Live-Mitschriften
Echtzeit-DokumentationEinsatz von Tools (z. B. Notfall-Logs, Ticket-Systeme, SIEM) mit Zeitstempeln
RechtemanagementNur autorisierte Rollen mit Schreibzugriff – Leserechte für Compliance
Revisionssichere AblageSpeicherung in geschütztem Archivsystem mit Audit-Trail