Kommunikationsleitlinien für Mitarbeiter

Kommunikationsleitlinien für Mitarbeiter (in Bezug auf den IKT-Risikomanagementrahmen) (Art. 14 Abs. 2 DORA)

Im Rahmen des IKT-Risikomanagements sind Finanzunternehmen laut Art. 14 Abs. 2 DORA verpflichtet, strukturierte Kommunikationsstrategien für den internen Informationsfluss zu entwickeln. Ziel ist es, im Fall von IKT-Vorfällen – etwa bei Cyberangriffen, Systemausfällen oder kritischen Störungen – eine geordnete und wirksame Kommunikation sicherzustellen.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Rollentrennung: Zwischen dem Personal, das aktiv in Reaktions- und Wiederherstellungsprozesse eingebunden ist, und jenen Beschäftigten, die lediglich über Lage, Risiken oder Handlungsanweisungen informiert werden müssen.


Gesetzliche Grundlage

Gemäß Art. 14 Abs. 2 DORA müssen interne Kommunikationsstrategien:

  • Bestandteil des IKT-Risikomanagementrahmens sein (Art. 6 DORA)
  • sich an unterschiedliche Zielgruppen richten: operativ eingebundenes IKT-Personal vs. zu informierende Mitarbeitende
  • geeignet sein, bei IKT-Störungen eine schnelle, präzise und koordinierte interne Kommunikation zu gewährleisten

Anforderungen an Kommunikationsleitlinien im Sinne von DORA

1. Strukturierte interne Kommunikationsprozesse

  • Definition, wer wann wen wie informiert
  • Kommunikationsverantwortliche und Eskalationsstufen klar benennen
  • Verwendung sicherer und belastbarer Kommunikationskanäle (z. B. verschlüsselte Messenger, sichere Mailsysteme)

2. Differenzierung der Zielgruppen

  • Aktives IKT-Personal (z. B. SOC, IT-Forensik, Krisenteam) erhält operative Einsatzinformationen
  • Zu informierende Mitarbeitende (z. B. Fachbereiche, Management, Servicecenter) erhalten Lageeinschätzungen, Handlungsanweisungen, Schutzvorgaben
  • Trennung von technischer Lagekommunikation und betrieblichen Handlungshinweisen

3. Einbettung in den Reaktions- und Wiederherstellungsplan

  • Enge Verknüpfung mit der IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie (Art. 11 DORA)
  • Vorab definierte Kommunikationsabläufe für Cyber- und Betriebsstörungen
  • Sicherstellung der internen Informationspflicht auch bei Ausfall primärer Kommunikationsmittel

4. Schulung und Sensibilisierung

  • Regelmäßige Schulungen für Führungskräfte, IT, Fachbereiche und Kommunikationsteams
  • Einbindung in Krisenübungen und Table-Top-Szenarien
  • Awareness-Kampagnen zur Erkennung und Meldung von IKT-Vorfällen

Prüfungsrelevanz im Rahmen von DORA

Aufsicht und Auditoren prüfen konkret:

  • Existenz einer schriftlich dokumentierten internen Kommunikationsleitlinie
  • Klare Rollentrennung gemäß Art. 14 Abs. 2 DORA
  • Technische Absicherung der Kommunikationskanäle
  • Einbindung der Kommunikation in Reaktionspläne und Krisenstabsprozesse
  • Schulungsnachweise, Awareness-Konzepte und Übungsprotokolle