Kommunikationsstrategie für IKT-bezogene Vorfälle

Kommunikationsstrategie für IKT-bezogene Vorfälle (Art. 14 Abs. 3 i.V.m. Art. 6 Abs. 8 lit. h DORA)

Die Kommunikationsstrategie für IKT-bezogene Vorfälle ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme gemäß Art. 14 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 8 lit. h der Verordnung (EU) 2022/2554 – dem Digital Operational Resilience Act (DORA). Sie sichert die organisierte, verantwortliche und transparente Kommunikation nach außen, sobald schwerwiegende IKT-Vorfälle eintreten.

Ziel der Kommunikationsstrategie

IKT-Vorfälle – ob durch Cyberangriffe, Systemausfälle oder Datenverluste – können das Vertrauen von Kunden, Marktteilnehmern und der Öffentlichkeit massiv beeinträchtigen. Deshalb verlangt DORA eine proaktive Kommunikationsstrategie, die folgende Ziele verfolgt:

  • Transparente Information der Öffentlichkeit und der Medien
  • Koordinierte externe Kommunikation bei kritischen Vorfällen
  • Reputationsschutz des Finanzunternehmens
  • Vermeidung von Desinformation und Panik
  • Erfüllung gesetzlicher Offenlegungspflichten

Gesetzliche Grundlage

Gemäß Art. 14 Abs. 3 DORA gilt:

„Mindestens eine Person im Finanzunternehmen ist mit der Umsetzung der Kommunikationsstrategie für IKT-bezogene Vorfälle beauftragt und nimmt zu diesem Zweck die entsprechende Aufgabe gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien wahr.“

Dies bedeutet: Es muss eine namentlich verantwortliche Person benannt werden, die im Krisenfall autorisiert ist, offizielle Stellungnahmen abzugeben – etwa gegenüber Presse, Kunden oder Aufsichtsbehörden.

Zudem verlangt Art. 6 Abs. 8 lit. h DORA, dass diese Kommunikationsstrategie integraler Bestandteil der übergreifenden DOR-Strategie ist. Sie muss im IKT-Risikomanagementrahmen klar dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.


Inhalte einer DORA-konformen Kommunikationsstrategie

Die Kommunikationsstrategie muss folgende Punkte umfassen:

  • Benennung und Qualifikation der verantwortlichen Person
  • Kriterien, ab wann eine externe Kommunikation ausgelöst wird
  • Abläufe und Kanäle für Pressemitteilungen, Kundeninformationen und Aufsichtsmitteilungen
  • Vorab erstellte Kommunikationsbausteine („Message Kits“)
  • Abstimmung mit Meldeprozessen gemäß Art. 19–20 DORA
  • Koordination mit dem Krisenkommunikationsplan (z. B. BCM)
  • Simulationen & Medientrainings für Ernstfälle

Best Practice: Wie sieht eine gute Kommunikationsstrategie aus?

Finanzunternehmen setzen zunehmend auf einen Krisenkommunikationsplan, der mit den Notfall- und BCM-Prozessen verzahnt ist. Dieser enthält:

  • Templates für Pressemitteilungen bei Datenlecks oder Systemausfällen
  • Checklisten für das Kommunikationsverhalten im Krisenfall
  • SOPs für Social Media Monitoring & Reaktion
  • Regelmäßige Proben, z. B. im Rahmen von Resilienztests (TLPT)

Wichtig: Die Kommunikationsstrategie muss vor dem Eintritt eines Vorfalls abgestimmt, freigegeben und getestet sein. Reaktive Improvisation genügt den Anforderungen der DORA-Verordnung nicht.


Umsetzungspflicht bis 17. Januar 2025

Alle DORA-pflichtigen Institute müssen die Kommunikationsstrategie bis spätestens 17. Januar 2025 vollständig dokumentieren, organisatorisch verankern und verantwortliche Personen benennen. Andernfalls drohen aufsichtsrechtliche Konsequenzen – insbesondere bei fehlender Mediensteuerung im Ernstfall.