Leitlinie für die Nutzung von IKT-Dienstleistungen

Leitlinie für die Nutzung von IKT-Dienstleistungen (Art. 5 Abs. 2 lit. h DORA)

Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) verpflichtet das Leitungsorgan eines Finanzunternehmens zur Genehmigung und regelmäßigen Überprüfung einer Leitlinie zur Nutzung von IKT-Dienstleistungen durch Drittdienstleister.

VorschriftInhalt
Art. 5 Abs. 2 lit. h DORAGenehmigung und Überwachung einer Leitlinie zu IKT-Dienstleistungen von Drittanbietern durch das Leitungsorgan

Ziel der Leitlinie

Die Leitlinie für IKT-Dienstleistungen schafft einen verbindlichen Rahmen für alle Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern und definiert:

  • Voraussetzungen für die Auswahl und Bewertung von Anbietern
  • Kriterien zur Einstufung kritischer Drittdienstleistungen
  • Genehmigungs-, Überwachungs- und Exitprozesse
  • Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens

Inhalte einer DORA-konformen Leitlinie

BestandteilBeschreibung
GeltungsbereichAlle vertraglich vereinbarten externen IKT-Dienstleistungen
GovernanceRolle des Leitungsorgans und der zweiten Verteidigungslinie
Risiko- & KritikalitätsbewertungKriterien für kritische Dienstleistungen (Art. 28 DORA)
Vertragliche MindestanforderungenSicherheits-, Verfügbarkeits-, Exit- und Auditklauseln
Monitoring- und KontrollprozesseRegelmäßige Leistungs- und Risikoüberwachung
Exit-StrategienRegelungen für geordneten Ausstieg inkl. Datenmigration

Verbindung zu anderen DORA-Anforderungen

Diese Leitlinie ist ein zentraler Baustein im Zusammenspiel mit:

  • Art. 28 DORA: Management des IKT-Drittparteienrisikos
  • Art. 30 DORA: Verträge mit IKT-Drittdienstleistern
  • Art. 6 DORA: IKT-Risikomanagementrahmen
  • Art. 5 Abs. 2 lit. g DORA: Budgetierung und Ressourcenplanung

Best Practices für Finanzunternehmen

  • Erstelle eine eigenständige „Leitlinie für IKT-Dienstleistungen“ im Word-Format
  • Lasse die Leitlinie mindestens jährlich vom Leitungsorgan genehmigen
  • Stelle sicher, dass alle Verträge mit Drittdienstleistern gegen diese Leitlinie geprüft werden
  • Verknüpfe die Leitlinie mit deinem internen Auslagerungsregister und Risikobewertungstool