Richtlinien für das IKT-Risikomanagement (Art. 3 RTS RMF)

Richtlinien für das IKT-Risikomanagement (Art. 3 RTS RMF)

Die Richtlinien für das IKT-Risikomanagement sind ein zentrales Steuerungsinstrument für die digitale Resilienz von Finanzunternehmen nach DORA. Artikel 3 der RTS RMF (Regulatory Technical Standards zum IKT-Risikomanagementrahmen) verpflichtet Finanzunternehmen dazu, formalisierte, nachvollziehbare und dokumentierte Prozesse zur Steuerung von IKT-Risiken umzusetzen.


Was sind IKT-Risikomanagement-Richtlinien?

Diese Richtlinien bilden die verbindliche Grundlage für die Identifikation, Bewertung, Behandlung, Überwachung und Dokumentation von Risiken, die mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) verbunden sind – inklusive Cyberrisiken, Systemausfällen, Datenverlusten und Schwachstellen in der Lieferkette.


Anforderungen gemäß Art. 3 RTS RMF

Die Richtlinien müssen alle der folgenden Elemente enthalten:

1. Verankerung der Risikotoleranzschwelle

  • Dokumentierter Verweis auf die genehmigte IKT-Risikotoleranz gemäß Art. 6 Abs. 8 lit. b DORA.
  • Diese Schwelle legt fest, wie viel Risiko das Unternehmen maximal akzeptiert.

2. IKT-Risikobewertungsverfahren

  • Methode zur Erkennung von Schwachstellen und Bedrohungen, die auf IKT-Assets, Systeme und unterstützte Geschäftsprozesse wirken könnten.
  • Quantitative und qualitative Risikomessgrößen (KPIs/KRIs) zur Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe.

3. Behandlung identifizierter IKT-Risiken

  • Konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Risiken unter die Risikotoleranzgrenze.
  • Maßnahmenkatalog inkl. Zuständigkeiten, Fristen und Umsetzungskontrolle.

4. IKT-Restrisiken

  • Verfahren zur Identifikation, Bewertung und dokumentierten Akzeptanz von Restrisiken, die trotz Maßnahmen verbleiben.
  • Erstellung eines Restrisiko-Inventars mit Begründungen.
  • Jährliche Überprüfung der eingegangenen Restrisiken inkl. Bewertung von Änderungen, Gegenmaßnahmen und deren Wirksamkeit.

5. Kontinuierliche Überwachung

  • Beobachtung von:
    • Änderungen im IKT-Risiko- und Bedrohungsprofil
    • Internen/externen Schwachstellen
    • Relevanten technologischen oder organisatorischen Entwicklungen

6. Anpassung an Strategieänderungen

  • Sicherstellung, dass Änderungen der Geschäftsstrategie oder der DOR-Strategie Auswirkungen auf das IKT-Risikomanagement finden.
  • Dynamische Weiterentwicklung der Richtlinien bei strukturellen Veränderungen.

Operative Anforderungen an das Verfahren

Zusätzlich verlangt die RTS RMF:

  • Wirksamkeitsprüfung der umgesetzten Maßnahmen
  • Erreichung der Risikotoleranz prüfen
  • Anpassung und Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen

Diese Elemente müssen messbar und dokumentiert sein – z. B. im Rahmen eines internen Kontrollsystems (IKS) oder einer Risikomanagement-Software.


Umsetzungspflicht & Prüfungsrelevanz

Die Richtlinien für das IKT-Risikomanagement müssen:

  • spätestens zum 17. Januar 2025 vollständig erstellt, genehmigt und operativ umgesetzt sein,
  • mit anderen DORA-Dokumenten (z. B. Informationssicherheitsleitlinie, DOR-Strategie) konsistent sein,
  • von der Leitungsebene verantwortet und überprüft werden,
  • bei Audits nachweislich aktuell und wirksam sein.