Validierungsmethoden

Validierungsmethoden (Art. 24 Abs. 5 DORA)

Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) verpflichtet Finanzunternehmen, interne Validierungsmethoden zu definieren, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Behebung identifizierter Schwächen aus digitalen Resilienztests sicherzustellen.

VorschriftInhalt
Art. 24 Abs. 5 DORAPflicht zur Festlegung interner Validierungsmethoden nach Durchführung von IKT-Resilienztests

Ziel der Validierungsmethoden

Validierungsmethoden dienen dazu, nachweislich sicherzustellen, dass erkannte Schwächen aus Tests (z. B. Penetrationstests, TLPT, Recovery-Tests) wirksam und vollständig beseitigt wurden.


Anforderungen an die Validierungsmethoden

AnforderungInhalt
InternDie Validierung erfolgt durch Personen oder Einheiten mit hinreichender Unabhängigkeit vom Testdurchführenden
DokumentiertVorgehen, Bewertungskriterien, Ergebnisse und Freigabeprozesse müssen schriftlich festgehalten werden
WirksamkeitsnachweisEs muss objektiv belegt werden, dass das identifizierte Problem vollständig gelöst wurde
Verzahnt mit RisikomanagementDie Validierung fließt zurück in die Risiko- und Schwachstellenbewertung nach Art. 6 DORA

Beispiele für geeignete Validierungsmethoden

MethodeBeschreibung
Re-Test / Re-ScanWiederholte Durchführung desselben Tests zur Bestätigung der Schwachstellenbehebung
Technischer ReviewÜberprüfung durch Second Line oder unabhängige Dritte
DokumentenprüfungVergleich von Vorher-/Nachher-Konfigurationen, Change Requests und Systemprotokollen
FunktionstestsValidierung, dass kritische Prozesse nach Maßnahmen technisch und funktional abgesichert sind

Best Practices für Unternehmen

  • Etabliere ein internes Freigabeverfahren für alle abgeschlossenen Behebungsmaßnahmen
  • Integriere die Validierung in ein zentrales Schwachstellen- und Maßnahmenregister
  • Ziehe – bei kritischen Schwächen – die Interne Revision oder Dritte hinzu
  • Dokumentiere vollständig: Testergebnis → Maßnahme → Validierung → Lessons Learned

Verbindung zu anderen DORA-Pflichten

Die Validierungsmethoden nach Art. 24 Abs. 5 DORA stehen in direkter Verbindung zu:

  • Art. 25 DORA: Testdurchführung und Berichterstattung
  • Art. 10 DORA i.V.m. Art. 23 RTS RMF: Erkennung von Schwächen
  • Art. 6 DORA: IKT-Risikomanagementrahmen und Maßnahmenintegration