Verfahren für das Identitätsmanagement

Verfahren für das Identitätsmanagement (Art. 20 Abs. 1 RTS RMF)

Digitale Resilienz beginnt bei der sicheren Identität: Wer darf worauf zugreifen – und wie eindeutig kann diese Person oder ein System authentifiziert werden?

Nach Art. 20 Abs. 1 RTS RMF müssen Finanzunternehmen verbindliche Verfahren und Richtlinien für das Identitätsmanagement entwickeln, dokumentieren und implementieren. Ziel ist die eindeutige Identifikation und Authentifizierung aller natürlichen Personen und Systeme mit Zugriffsrechten auf sensible Informationen.


Anforderungen an das Identitätsmanagement nach DORA

AnforderungBeschreibung
Eindeutige IdentifikationJeder Nutzer und jedes System muss eindeutig einer ID zugewiesen werden
Sichere AuthentifizierungZugriff darf nur nach erfolgreicher Authentifizierung mit starken Mechanismen erfolgen
SystemintegrationIdentitäten müssen auch für automatisierte Zugriffe, Schnittstellen und Dienste verwaltet werden
DokumentationspflichtDas Verfahren zur Identitätsvergabe und -verifizierung muss vollständig dokumentiert sein
Verknüpfung mit ZugriffskontrolleIdentitätsmanagement ist zwingende Voraussetzung für die Umsetzung von Art. 21 (Zugriffsrechte)

Praxisbausteine für DORA-konformes Identitätsmanagement

BereichMaßnahme
User Lifecycle ManagementKlare Prozesse für Erstanlage, Änderungen, Sperrung und Löschung von Identitäten
Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)Einsatz starker Authentifizierungsverfahren (z. B. Token, biometrisch, One-Time Passwords)
Systematische RollenvergabeRollenbasierte Identitäten mit minimal erforderlichen Rechten („Least Privilege“)
Audit-TrailJede Identitätsänderung wird revisionssicher protokolliert
Regelmäßige RevalidierungIdentitäten und zugeordnete Berechtigungen werden regelmäßig überprüft