Verfahren für das Management der IKT-Vorgänge (Betrieb)

Verfahren für das Management der IKT-Vorgänge (Betrieb) (Art. 8 RTS RMF i.V.m. Art. 9 Abs. 2 DORA)

Im Rahmen der DORA-Verordnung verlangt der europäische Gesetzgeber, dass Finanzunternehmen betriebssichere Verfahren für den IKT-Betrieb entwickeln, dokumentieren und aktiv umsetzen. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass sämtliche IKT-Systeme stabil, überprüfbar und jederzeit wiederherstellbar betrieben werden – auch bei Fehlern oder Störungen.

Die Artikel 8 RTS RMF und 9 Abs. 2 DORA sind zentrale Vorschriften zur Stärkung der operativen Resilienz im täglichen IT-Betrieb.


Inhaltliche Anforderungen laut Art. 8 RTS RMF

1. IKT-Asset-Betrieb und -Dokumentation

  • Beschreibung aller IKT-Assets inklusive Anforderungen an Installation, Konfiguration und Deinstallation
  • Regeln für die sichere Verarbeitung von Informationsassets – manuell und automatisiert
  • Identifikation und Kontrolle von Altsystemen (Legacy-IT)

2. Betriebskontrollen und Überwachung

  • Vorgaben für Backup, Wiederherstellung und Systemverfügbarkeit
  • Zeitsensitive Steuerung von Interdependenzen zwischen IKT-Systemen
  • Protokollierung von Systemaktivitäten und Audit-Trails
  • Anforderungen an die Trennung von Produktions-, Entwicklungs- und Testumgebungen
  • Sonderregelungen bei Tests in Produktionsumgebungen (z. B. Genehmigung, Begrenzung, Schutzmaßnahmen)

3. Fehlerbehandlung und Eskalationsmanagement

  • Verfahren zur Fehlererkennung, Behandlung und Behebung
  • Eskalationswege mit internen und externen Ansprechstellen
  • Neustart-, Reset- und Wiederherstellungsprozesse im Störfall

Inhaltliche Anforderungen laut Art. 9 Abs. 2 DORA

  • Implementierung von Sicherheitsrichtlinien, -tools und -protokollen zur Sicherung von:
    Verfügbarkeit
    Authentizität
    Integrität
    Vertraulichkeit
  • Schutz über alle Phasen: Speicherung, Verarbeitung, Übertragung
  • Gilt insbesondere für Systeme zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen

Prüfungserwartung

Revisoren und Aufsichtsbehörden fordern für diese DORA-Anforderung:

  • Detaillierte Betriebsrichtlinien mit Lifecycle-Betrachtung
  • Getrennte Dokumentationen für Produktions- und Testbetrieb
  • Nachweise zur Durchführung und Prüfung von Fehler- und Recovery-Prozessen
  • Risikoanalysen für Tests in Produktionsumgebungen (inkl. Freigaben)