Verfahren für die Beschaffung, die Entwicklung und die Wartung von IKT-Systemen

Verfahren für die Beschaffung, die Entwicklung und die Wartung von IKT-Systemen (Art. 16 Abs. 2 RTS RMF)

Nach Art. 16 Abs. 2 RTS RMF sind Finanzunternehmen verpflichtet, ein vollständiges Verfahren für die Beschaffung, Entwicklung und Wartung von IKT-Systemen zu etablieren. Dieses Verfahren muss insbesondere sicherstellen:

  • dass alle Systeme vor Einsatz und nach Wartung getestet und genehmigt werden,
  • dass der Testumfang risikobasiert an der Kritikalität des jeweiligen IKT-Systems ausgerichtet ist,
  • dass die Tests auch die Qualität intern entwickelter Software prüfen,
  • dass interessierte externe Parteien bei bestimmten Systemen (z. B. CCPs und CSDs) einbezogen werden.

Anforderungen im Überblick

PflichtfeldErläuterung
Testpflicht vor EinsatzVor Nutzung neuer oder gewarteter Systeme muss ein dokumentierter Genehmigungsprozess durchlaufen werden
Testumfang nach KritikalitätUmfang, Tiefe und Art der Tests richten sich nach der Funktion (z. B. kritisch/wichtig)
Software-QualitätAuch selbst entwickelte Software muss einem strukturierten Qualitätstest unterzogen werden
Einbindung externer ParteienFür CCPs/CSDs: Einbindung von Clearingmitgliedern, Nutzern, kritischen Dritten und interoperablen Gegenparteien

Dokumentationspflichten und Beispiel-Dokumente

BereichBeispiel-Dokumente
EntwicklungEntwicklungsrichtlinie, Coding Guidelines, Change Requests
TestTeststrategie, Testplan, Testprotokolle (Unit, Integration, UAT)
FreigabeFreigabeprotokoll, Risikofreigabe, Betriebsübergabeprotokoll
WartungPatchplan, Wartungshistorie, Regressionstests

Relevanz für kritische Marktinfrastrukturen

Zentrale Gegenparteien (CCPs) und Zentralverwahrer (CSDs) unterliegen einer erweiterten Pflicht zur Integration externer Stakeholder in das Testverfahren:

  • CCPs: Einbindung von Clearingmitgliedern, interoperablen CCPs, Kunden
  • CSDs: Einbindung von Nutzern, kritischen Versorgungsbetrieben, anderen CSDs, Marktinfrastrukturen

Diese Verpflichtung folgt dem Prinzip der wechselseitigen Abhängigkeiten und ist im Sinne der operationellen Resilienz strategisch bedeutsam.