Verfahren zur Priorisierung, Klassifizierung und Behebung aller während der Durchführung der Tests zutage getretenen Probleme

Verfahren zur Priorisierung, Klassifizierung und Behebung aller während der Durchführung der Tests zutage getretenen Probleme (Art. 24 Abs. 5 DORA)

Im Rahmen von Artikel 24 Absatz 5 der DORA-Verordnung müssen Finanzunternehmen (außer Kleinstunternehmen) ein strukturiertes Verfahren etablieren, um alle bei digitalen Resilienztests aufgedeckten Schwächen systematisch zu priorisieren, zu klassifizieren, zu beheben und intern zu validieren.

VorschriftInhalt
Art. 24 Abs. 5 DORAVerpflichtung zur Schwachstellenbehandlung inkl. Klassifikation, Priorisierung, Behebung und Validierung nach Resilienztests

Ziel der Vorschrift

Sicherstellen, dass Schwachstellen aus digitalen Resilienztests – insbesondere technischen Tests wie TLPTs – nicht nur erkannt, sondern wirksam behoben und nachverfolgt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass IKT-Risiken dauerhaft reduziert werden.


Kernelemente der Pflicht

MaßnahmeErläuterung
PriorisierungBewertung der gefundenen Schwächen nach Kritikalität, z. B. basierend auf Auswirkungen auf kritische Funktionen
KlassifizierungEinordnung der Art der Schwäche (z. B. Konfigurationsfehler, Schwachstelle, organisatorisches Versäumnis)
BehebungDefinition und Durchführung technischer oder organisatorischer Maßnahmen zur Risikominderung
ValidierungInterne Überprüfung, ob die Behebung wirksam war (z. B. durch Re-Testing, Peer Review, Audit)

Anforderungen an das Verfahren

Das Verfahren muss:

  • dokumentiert, geprüft und regelmäßig aktualisiert werden,
  • alle Phasen der Schwachstellenbehandlung abdecken (von der Entdeckung bis zur Wirksamkeitsprüfung),
  • mit dem IKT-Risikomanagementprozess nach Art. 6 DORA verzahnt sein,
  • die Zuständigkeiten und Eskalationsstufen klar definieren.

Best Practices für Finanzunternehmen

MaßnahmeUmsetzung
Standardisierte TicketsystemeZur Nachverfolgung jeder gefundenen Schwäche inkl. Status, Fristen, Verantwortlichen
Risikobasierte SchwellenwerteZ. B. CVSS > 7 → Sofortmaßnahme
Berichtsstruktur für das LeitungsorganMonatliches Reporting über offene Schwächen und ihre Behandlung
ValidierungsmethodenTechnische Tests (z. B. Re-Scan), Reviews oder unabhängige Kontrollinstanzen

Einbindung in das DORA-Compliance-Framework

Das Verfahren ist Teil der übergreifenden Anforderungen an das digitale Resilienztestprogramm nach Art. 24 und ergänzt:

  • Art. 23 DORA: Teststrategie und -planung
  • Art. 25 DORA: Testdurchführung und Lessons Learned
  • Art. 26 DORA: Bedrohungsbasierte Tests (TLPT)