Aufsichtliche DORA-Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung
Aufsichtliche DORA-Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung Mit der Verordnung (EU) 2022/2554 (Digital Operational Resilience Act – DORA) hat die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor geschaffen. Seit dem 17. Januar 2025 müssen Finanzunternehmen nachweisen, dass sie ihre Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sicher, widerstandsfähig und prüfbar betreiben. Deutschland hat diese Pflicht in allen wichtigen Finanzaufsichtsgesetzen verankert:Bei der Prüfung des Jahresabschlusses muss der Abschlussprüfer ausdrücklich beurteilen, ob die Institute ihren Verpflichtungen aus den Artikeln 5 bis 14, 16 bis 19, 23 bis 25, 28 bis 30 und 45 Abs. 3 DORA sowie den zugehörigen Delegierten Verordnungen nachgekommen sind. Kreditinstitute Der PrüferRead More →